Winterdienst: Wer muss räumen und streuen?

Sobald es glatt wird, sind Hauseigentümer und Vermieter in der Pflicht: Gehwege vor dem Grundstück müssen von Schnee und Eis befreit werden. Was das für Sie in Flensburg und Umgebung konkret bedeutet, erklären wir hier kurz und verständlich.
Wer ist zur Räum- und Streupflicht verpflichtet?
Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht bei der Gemeinde, die diese Pflicht per Satzung meist auf die angrenzenden Grundstückseigentümer überträgt. Als Eigentümer sind Sie dann dafür verantwortlich, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück sicher begehbar ist – bei Vermietung kann diese Pflicht vertraglich auf einen Hausmeisterservice oder Dienstleister übertragen werden.
Wann muss geräumt werden?
Üblich ist eine Räumzeit werktags ab ca. 7 Uhr und sonn- sowie feiertags ab ca. 8 oder 9 Uhr, bis in den späten Abend hinein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte muss mehrfach am Tag nachgeräumt werden.
Was passiert bei Verstößen?
Wird die Räumpflicht vernachlässigt und es kommt zu einem Sturz, haftet der Verantwortliche unter Umständen für Schäden und Verletzungen. Eine zuverlässige, dokumentierte Erledigung des Winterdienstes schützt Sie vor solchen Risiken. Gerichte urteilen dabei regelmäßig zulasten der Grundstückseigentümer, wenn sich nachweisen lässt, dass rechtzeitiges Räumen den Unfall verhindert hätte. Im schlimmsten Fall drohen neben Schadensersatzforderungen auch Ansprüche auf Schmerzensgeld.
Besonders für Vermieter und Hausverwaltungen ist das ein reales Risiko: Wird die Räumpflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf einen Dienstleister übertragen, sollte diese Übertragung eindeutig dokumentiert sein. Fehlt eine klare Regelung, bleibt im Zweifel der Eigentümer in der Verantwortung – auch wenn ein Hausmeister beauftragt wurde.
Was gehört zu einem gründlichen Winterdienst?
- Rechtzeitiges Räumen von Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand (Salz ist in vielen Gemeinden eingeschränkt oder verboten)
- Regelmäßige Kontrolle und Nachräumen bei anhaltendem Schneefall
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen für den Ernstfall
Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt: Ein einfaches Räumprotokoll mit Datum und Uhrzeit kann im Streitfall entscheidend sein, um nachzuweisen, dass der Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Salz oder Splitt: Was ist erlaubt?
Viele Gemeinden – auch im Raum Flensburg – schränken den Einsatz von Auftausalz aus Umweltschutzgründen ein oder verbieten ihn auf öffentlichen Gehwegen ganz. Splitt oder Sand sind meist die vorgeschriebene Alternative. Wer unerlaubt Salz streut, riskiert ein Bußgeld. Wir kennen die jeweils gültigen Regelungen in unserem Einsatzgebiet und setzen automatisch die zulässigen Streumittel ein.
Winterdienst an Küsten Service übergeben
Gerade wenn Sie selbst nicht vor Ort sind oder es zeitlich nicht schaffen, übernehmen wir Ihren Winterdienst in Flensburg, Glücksburg, Harrislee und Handewitt zuverlässig – inklusive Streuen bei Glätte, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
